Unter dem Schlagwort Web3 werden dafür dezentrale Lösungen diskutiert. Die Gesundheitsdaten selbst blieben in geschützten Systemen. Eine Blockchain würde nur protokollieren, wer welche Zugriffsrechte erhalten hat und wann sie geändert wurden. Auch Forschende könnten so um eine zweckgebundene Freigabe bitten. Als mögliche Infrastruktur werden etwa Netzwerke wie Polkadot genannt, die verschiedene Blockchains verbinden.

Die Evidenz ist dünn. Ein systematisches Review im Fachjournal der American Medical Informatics Association fand 2024 elf praktisch umgesetzte und quantitativ evaluierte biomedizinische Blockchain-Anwendungen, nur eine davon im Einsatz an einer medizinischen Einrichtung. Ein Review in BMC Medical Informatics and Decision Making schloss 2026 sechzehn empirische Studien zu Patientenakten ein, überwiegend Prototypen und Pilotprojekte. Die Autoren berichten von Grenzen bei der Skalierbarkeit und von Konflikten mit dem Datenschutzrecht, etwa zwischen dem Löschrecht der DSGVO und unveränderlichen Registern. Damit Daten medizinisch nutzbar werden, braucht es zudem gemeinsame Standards wie HL7 FHIR. Und ein Widerruf holt bereits geteilte Daten nicht zurück.

Ähnliche Ziele verfolgt die EU ohne Blockchain. Der European Health Data Space ist seit März 2025 in Kraft. Ab März 2029 sollen Patientenkurzakte und E-Rezept EU-weit austauschbar sein. Patientinnen und Patienten sollen Zugriffe einschränken und einsehen können, wer ihre Daten abgerufen hat. In Deutschland müssen Praxen und Kliniken die ePA seit Oktober 2025 nutzen. Die Schweiz will das EPD durch ein elektronisches Gesundheitsdossier ablösen, laut Bund frühestens 2030.